budgetbegleitung überregional
Selbstbestimmt leben, mit dem Persönlichen Budget
Ich begleite Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei, das Persönliche Budget zu beantragen, zu verwalten und selbstbestimmt einzusetzen. Persönlich, unabhängig und auf Ihrer Seite.
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die Menschen mit Behinderung statt einer Sach- oder Dienstleistung erhalten können. Damit können sie selbst entscheiden, wer ihnen hilft, wann und wie.
„Seit dem 1. Januar 2008 besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Alle Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben, können es beantragen – unabhängig von der Art oder Schwere der Behinderung."
Begleitung seit 2012
Zert. Budgetbegleiterin
Zertifikat der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V., in Kooperation mit Ma vie Budgetassistenz Oldenburg.
Familiärer Background
„Vulnerabilität und Resilienz sind kein Widerspruch, sondern eine Ergänzung."
Leitgedanke der Teilhabeschmiede
"Nicht für die Menschen entscheiden – sondern mit ihnen zusammen den Weg gestalten."
Selbstbestimmung im Alltag
Was ist Persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz bedeutet: Sie bestimmen, wer Ihnen hilft – und wie. Assistenz ist keine Fürsorge, sondern Unterstützung auf Augenhöhe.
Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst entscheiden, wer in Ihr Leben kommt, wann – und was getan wird. Das bedeutet echte Selbstbestimmung: im Alltag, beim Einkaufen, bei Freizeitaktivitäten, bei Behördengängen oder einfach beim Spazierengehen.
Assistenz ist nicht Pflege im klassischen Sinne. Es geht nicht darum, was jemand nicht kann – sondern darum, was jemand tun möchte. Die Assistenz ermöglicht das.
Persönliche Assistenz kann vieles sein: Begleitung beim Arztbesuch, Unterstützung beim Kochen, Hilfe beim Ankleiden – oder einfach jemanden haben, mit dem man ausgeht. Was zählt, ist: Sie entscheiden.
Hintergrund
Teilhabe ist ein Menschenrecht
Die Vereinten Nationen haben 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet – ein Meilenstein für Menschen mit Behinderung weltweit. Deutschland hat sie 2009 ratifiziert und damit verbindlich anerkannt: Teilhabe ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht. Die UN-BRK macht deutlich: Menschen mit Behinderung haben dasselbe Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wie alle anderen. Artikel 19 garantiert das Recht, in der Gemeinschaft zu leben und selbst zu entscheiden, wo und wie man lebt. Artikel 26 verpflichtet den Staat, Rehabilitation und Teilhabe aktiv zu fördern. Das Persönliche Budget ist ein konkretes Instrument, dieses Recht in die Praxis umzusetzen – es gibt Menschen mit Behinderung die Mittel in die Hand, ihre Teilhabe selbst zu gestalten.
über mich
Almut Lösch
Ich begleite Menschen mit Behinderung seit über 14 Jahren – in der persönlichen Assistenz, in der Alltagsbegleitung und heute als zertifizierte Budgetbegleiterin. Was mich antreibt: Ich kenne diese Welt nicht nur beruflich. Behinderung, Pflege und die Fragen rund ums Budget sind mir auch aus dem familiären Umfeld vertraut.
Zusätzlich habe ich über sechs Jahre Erfahrung in der Führung von Mitarbeitenden sowie in der Planung und Organisation von Abläufen. Ich weiß, was es bedeutet, Verantwortung zu tragen – und ich helfe Ihnen, diese Rolle als Arbeitgeber selbstbewusst einzunehmen.
Ich arbeite unabhängig. Wenn jemand anderes besser für Sie geeignet ist, sage ich das offen und vermittle weiter. Mein Leitbild: Miteinander, nicht Konkurrenz.
Zertifizierte Budgetbegleiterin – Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. „Zertifizierte BudgetbegleiterInnen sind qualifiziert, um Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige bei der Entscheidungsfindung über die Beantragung eines Persönlichen Budgets zu beraten. Sie agieren als unabhängige Instanz für die Einlösung des gesetzlichen Anspruchs auf ein Persönliches Budget und leisten einen Beitrag zur Qualitätssicherung. Diese Fortbildung wurde in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. und Ma vie Budgetassistenz Oldenburg konzipiert und umfasst 75 Unterrichtsstunden.“